Der öffentliche Dienst ist eine der zentralen Säulen unseres Gemeinwesens. So sind beispielsweise fast 40.000 Beamte bei der Polizei und der Justiz täglich im Einsatz, um unsere Sicherheit zu garantieren und unser Recht durchzusetzen. Über die Hälfte aller staatlichen Beamten ist für die Erziehung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen, Schüler und Studenten verantwortlich. Das ist mehr als Verwaltung, das ist eine zentrale Aufgabe in unserer Gesellschaft und für unsere Gesellschaft.
Insgesamt gilt: Eine belastbare, gut funktionierende öffentliche Verwaltung ist für Bayern ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb der Länder um Unternehmen, Arbeitsplätze und qualifizierte Arbeitskräfte. Für jeden Unternehmer ist eine leistungsfähige Verwaltung ein wichtiger Standortfaktor. Für jeden Bürger ist ein moderner und motivierter öffentlicher Dienst ein Stück Lebensqualität. Schnelle Genehmigungsverfahren, Service aus einer Hand und Behördendienstleistungen „online“ machen das Leben einfacher.
Bis zur Föderalismusreform im Jahr 2006 hat der Bund in weiten Teilen
das Beamtenrecht für alle Länder vorgegeben. Diese Regelungen waren aber
oft starr und wenig flexibel.
Bayern hat sich deshalb dafür eingesetzt,
dass für das Beamtenrecht jedes Land selbst zuständig ist. Mit Erfolg: Seit
der Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen im Besoldungs-,
Laufbahn- und Versorgungsrecht nun (wieder) bei den Ländern.
Kerngedanke des Neuen Dienstrechts ist eine weitere Schärfung des Leistungsprinzips und eine Flexibilisierung der Karrieremöglichkeiten. Der öffentliche Dienst wird dadurch weitere Leistungs- und Effizienzsteigerungen realisieren können. Dies ist in seinem eigenen Interesse wie auch im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger Bayerns.
Die folgenden Seiten möchten Sie über das Neue Dienstrecht in Bayern informieren.