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Nach Art. 94 der Bayerischen Verfassung stehen die öffentlichen Ämter allen
wahlberechtigten Staatsbürgern nach ihrer charakterlichen Eignung, nach ihrer
Befähigung und ihren Leistungen offen, die, soweit möglich, durch Prüfungen im
Wege des Wettbewerbs festgestellt werden. Das Qualifikationsniveau der
bayerischen Beamtinnen und Beamten ist dabei sehr hoch: rund 75 % der Beamtinnen
und Beamten haben einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss. Die folgenden
Seiten möchten Sie über den
öffentlichen Dienst insgesamt informieren und einige wichtige
Broschüren und Merkblätter zur
Verfügung stellen.