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Überblick über das Beamtenrecht

Nach Art. 94 der Bayerischen Verfassung stehen die öffentlichen Ämter allen wahlberechtigten Staatsbürgern nach ihrer charakterlichen Eignung, nach ihrer Befähigung und ihren Leistungen offen, die, soweit möglich, durch Prüfungen im Wege des Wettbewerbs festgestellt werden. Das Qualifikationsniveau der bayerischen Beamtinnen und Beamten ist dabei sehr hoch: rund 75 % der Beamtinnen und Beamten haben einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss. Die folgenden Seiten möchten Sie über den öffentlichen Dienst insgesamt informieren und einige wichtige Broschüren und Merkblätter zur Verfügung stellen.