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Das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern ist ein sogenanntes Mantelgesetz,
das das neue Bayerische Besoldungsgesetz, das neue Bayerische
Beamtenversorgungsgesetz, das neue Gesetz über die Leistungslaufbahn und die
Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen sowie eine Vielzahl von
Änderungen an bestehenden Gesetzen umfasst.
Neu geschaffene Gesetze
Geänderte Gesetze
Gesetz über die Leistungslaufbahn
und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen
Bayerisches Beamtengesetz
Bayerisches Besoldungsgesetz
Bayerisches Disziplinargesetz
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz
Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern
Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Bayerisches Richtergesetz
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung
Bayerische Haushaltsordnung
Bayerisches Reisekostengesetz
Bayerisches Umzugskostengesetz
Rechnungshofgesetz
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Staatsregierung
Bayerisches Abgeordnetengesetz
Gesetz über die Errichtung einer
Akademie für Politische Bildung
Mit dem Gesetzeswerk betritt Bayern Neuland, so weit wie Bayern ist bisher
kein anderes Land gegangen. Rheinland-Pfalz beispielsweise hat aber bereits
wesentliche Teile des bayerischen Laufbahnrechts in seinem Beamtengesetz
übernommen.