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Die hier bereitgestellten Materialien sollen einen Überblick über die
Neuregelungen geben, um die Anwendung des Neuen Dienstrechts zu erleichtern. Die
Präsentation bietet eine graphisch aufbereitete Übersicht über die Schwerpunkte
der Änderungen im Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Das über die
bayerische Bildungsplattform BayLern zur Verfügung gestellte Lernprogramm
(beschränkter Nutzerkreis, verfügbar ab Ende August 2010) bietet einem mit den
Grundzügen des neuen Rechts bereits vertrauten Nutzer die Möglichkeit, die
erarbeiteten Kenntnisse zu überprüfen. Die neuen Besoldungstabellen stellen
schließlich die ab 1.1.2011 geltende Besoldung dar.
Die laufbahnrechtlichen Änderungen entsprechen weitgehend dem
bayerischen System: Die bisherigen Laufbahngruppen des einfachen,
mittleren, gehobenen und höheren Dienstes werden abgeschafft und in einer
Laufbahn zusammengefasst. Die Zugehörigkeit zur Laufbahn bestimmt sich nach
der Fachrichtung; die Vor- und Ausbildung wird in der Definition der
Einstiegsämter aufgegriffen. Die Festlegung von vier unterschiedlichen
Einstiegsämtern ermöglicht eine sachgerechte Berücksichtigung von Vor- und
Ausbildung entsprechend den bisherigen vier Laufbahngruppen. Die Anzahl
der Laufbahnen wird deutlich reduziert, um
u. a. den Verwaltungsaufwand
beim Wechsel von Tätigkeiten zu verringern und die Einsatzmöglichkeiten der
Beamtinnen und Beamten laufbahnrechtlich zu erweitern. Dazu wird einerseits
die Zahl der Fachrichtungen auf sechs begrenzt. Innerhalb der Laufbahnen
können zusätzlich fachspezifisch ausgerichtete Laufbahnzweige gebildet
werden.
Baden-Württemberg: Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts
(Dienstrechtsreformgesetz – DRG) vom 27.10.2010,
Drucksache 14 / 7135 (abrufbar unter
www.landtag-bw.de)
Hessen: Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in
Hessen (1. DRModG) vom 18.11.2010, veröffentlicht im
GVBl I
S. 410 vom 2.12.2010 (abrufbar unter
http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/gvbl.htm)