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Das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern beruht auf umfassenden
Vorarbeiten, die unmittelbar nach dem Wirksamwerden der Föderalismusreform im
September 2006 mit einem Symposion zur Dienstrechtsreform in Bayern am 7.
Dezember 2006 begannen, mit verschiedenen Fachhearings im Jahr 2007 fortgesetzt
wurden und schließlich ihren ersten Abschluss mit der Vorstellung der Eckpunkte
zum Neuen Dienstrecht in Bayern am 10. Juni 2008 in einer Regierungserklärung
vor dem Bayerischen Landtag fanden. 2009 wurde der Gesetzentwurf dann innerhalb
der Staatsregierung beraten, und am 26. Januar 2010 hat die Bayerische
Staatsregierung den Entwurf des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern
beschlossen. Seinen Abschluss hat das Gesetzgebungsverfahren mit dem
Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags am 14. Juli 2010 gefunden.