„Bayern schafft ein neues Dienstrecht unter dem Motto ‚Leistung stärker belohnen - Flexibilität gezielt fördern!’“ Mit diesen Worten erläuterte Finanzminister Erwin Huber im Bayerischen Landtag in seiner Regierungserklärung am Dienstag (10.6.) die Leitgedanken des Neuen Dienstrechts in Bayern. Huber fuhr fort: „Wir nehmen damit umfassend die Landeskompetenzen wahr, die wir mit der Föderalismusreform erkämpft haben und geben dem Berufsbeamtentum eine moderne Grundlage.“ Die zwölf vorgestellten Eckpunkte bilden die Grundlage eines eigenständigen Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrechts für die rund 220.000 Beamtinnen und Beamten des Freistaats und rund 30.000 Beamten bei den bayerischen Kommunen. „Bayern setzt damit Zeichen für die Zukunft, die in ganz Deutschland beachtet werden“, ergänzte Huber.
Huber betonte die zentralen Ziele des Neuen Dienstrechts, nämlich Leistung stärker zu belohnen und Flexibilität gezielt zu fördern: „Jede Leistung des öffentlichen Dienstes ist so gut, wie die Beschäftigten, die sie erbringen und mit ihrem Einsatz dahinter stehen.“ Die Leistung der Beamtinnen und Beamten werde daher noch stärker in den Mittelpunkt gestellt. Flexible Regelungen sollen das berufliche Fortkommen gezielter unterstützen und fördern.
Im Mittelpunkt des Neuen Dienstrechts steht das Leistungsprinzip. „Beförderungen sind und bleiben der stärkste Ausdruck des Leistungsprinzips. Deshalb werden wir die Beförderungsmöglichkeiten als Kernelement zur Anerkennung von Leistung nachhaltig verbessern“, stellte Huber klar. Besonders deutlich wird das im Schulbereich, wo durch neue Beförderungsmöglichkeiten spürbare Motivationsanreize geschaffen werden. An Grund- und Hauptschulen können Lehrer künftig zwei Mal befördert werden, wenn sie zwar keine zusätzliche Funktion wahrnehmen, sich aber durch besonderes Engagement und gute Leistungen auszeichnen. „Bayern schafft damit im Schulbereich Fortkommensmöglichkeiten, wie sie kein anderes Bundesland kennt“, sagte Huber. An Realschulen wird ebenfalls die Möglichkeit für eine solche Beförderung geschaffen. Auch für die anderen bayerischen Beamtinnen und Beamten werden die Beförderungschancen ebenfalls deutlich verbessert. Mit einer Anhebung des Grundgehalts für Professorinnen und Professoren wird außerdem die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Bayern nachhaltig gestärkt.
Als Revolution bezeichnete Huber das Vorhaben der Staatsregierung im Laufbahnrecht: „Das schlägt ein völlig neues Kapitel auf im Berufsbeamtentum in Deutschland“. Die bisherigen Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gehen künftig in einer Laufbahn auf. Huber: „Das ist keine Gleichmacherei; das ist eine fundamentale Stärkung des Leistungsgedankens! Ziel der Staatsregierung ist es, leistungsstarken Beamtinnen und Beamten Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und die bestehenden Laufbahngruppengrenzen zu sprengen.“ Daneben sollen die derzeit über 300 verschiedenen Fachlaufbahnen durch Bündelung fachlich verwandter Aufgabenfelder massiv auf einige wenige reduziert werden.
Eine stärkere Leistungsorientierung soll auch der Aufstieg in den Stufen der Gehaltstabelle erfahren. „Das jetzige Besoldungssystem bietet zu wenige Möglichkeiten, einerseits Spitzenleistungen zu honorieren, und andererseits dauerhaft ungenügende Leistungen zu sanktionieren. Deshalb bauen wird das System der Leistungsbezahlung aus“, erläuterte Huber. So ist eine Verdopplung der Mittel für Leistungsprämien auf 30 Millionen Euro pro Jahr geplant. Außerdem sollen überdurchschnittlich leistungsstarke Beamtinnen und Beamte künftig beschleunigt in der Gehaltstabelle vorrücken können. Wer dauerhaft ungenügende Leistungen erbringt, wird dagegen im Vorrücken angehalten. „Die jährliche Sonderzahlung dient dabei nicht zur Finanzierung. Sie wird in der jetzigen Höhe fortgeführt, mit der Bayern bundesweit an der Spitze liegt“, betonte Huber.
Neben der stärkeren Leistungsorientierung und der Neuausrichtung des Laufbahnrechts dürfe aber auch die Zukunftsfähigkeit der Versorgungssysteme nicht aus den Augen verloren werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung habe der Bund aus diesem Grund die Altersgrenze für den Renteneintritt mit einer langen Übergangszeit um zwei Jahre erhöht. „Im Beamtenbereich müssen wir diese Entwicklung nachvollziehen. Wir wollen beim Ruhestandseintritt weder Privilegien noch Sonderopfer für unsere Beamtinnen und Beamten“, stellte Huber fest.
Die gesetzliche Umsetzung der Eckpunkte wird nach der Landtagswahl in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Mit ersten finanzwirksamen Maßnahmen - insbesondere für die Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten - will Bayern bereits im Doppelhaushalt 2009/10 starten. Die Kosten für einen leistungsgerechten und wirksamen Vollzug des Neuen Dienstrechts schätzt die Staatsregierung ohne die Kosten für die Versorgung auf rund 240 Millionen Euro im Endausbau.
„Der öffentliche Dienst in Bayern genießt bundesweit einen herausragend guten Ruf! Mir ist es ein großes Anliegen, im Namen der Bayerischen Staatsregierung allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bayern für die gute Arbeit zu danken, die sie tagtäglich leisten“, betonte Huber.