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Im Anschluss an die Vorstellung der Eckpunkte hat das für das Dienstrecht
innerhalb der Staatsregierung federführend zuständige Staatsministerium der
Finanzen einen Entwurf der einzelnen Gesetze formuliert. Konkret bedeutete dies
eine vollständige Neufassung des Bayerischen Besoldungsgesetzes, des Bayerischen
Beamtenversorgungsgesetzes, der Leistungslaufbahnverordnung, die im weiteren
Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in ein Leistungslaufbahngesetz umgestaltet
wurde, sowie die Ausarbeitung von mehr als zehn Änderungsgesetzen. Der förmliche
Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung wurde Mitte Juni 2009
eingeleitet, die förmliche Verbandsbeteiligung begann im November 2009. Am 26.
Januar 2010 hat die Bayerische Staatsregierung den Entwurf des Gesetzes zum
Neuen Dienstrecht in Bayern beschlossen und ihn dem Bayerischen Landtag zur
parlamentarischen Behandlung zugeleitet.