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Bereits unmittelbar nach dem Inkrafttreten
der Grundgesetzänderung, mit der die Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenrecht großenteils
auf die Länder (zurück-)verlagert wurden, hat Bayern mit den Arbeiten an einem eigenen
Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern begonnen. Den Auftakt bildete das Symposion
„Kompetenzen nutzen - Perspektiven schaffen, Wege zu einem zukunftsorientierten
Dienstrecht in Bayern“ am 7. Dezember 2006 in München auf Schloss Nymphenburg. Namhafte
Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung sowie der Spitzenorganisationen
der Berufsverbände und Gewerkschaften legten ihre Erfahrungen und Vorstellungen
zu einer Reform des Dienstrechts der Beamten dar. Daran schlossen sich im Jahr 2007
insgesamt fünf Fachhearings zur Professorenbesoldung, zur Gestaltung des Laufbahnrechts,
zur Leistungsbesoldung, zur Versorgung und zur Leistungsfeststellung an.