07.12.2006 | Pressemitteilung 356/2006 |
„Wir wollen mehr Leistungsorientierung, wir wollen mehr Flexibilität und wir wollen weniger Vorschriften!“, stellte Finanzminister Kurt Faltlhauser in seinem Eingangsstatement für das Symposion zur Dienstrechtsreform in Bayern am Donnerstag (7.12.) in München fest.
Mit der Föderalismusreform sei die über viele Jahre hinweg vorgegebene Unterordnung des Dienstrechtes in Bayern unter die Gesetzgebung des Bundes aufgehoben worden. Die neuen Kompetenzen im Dienstrecht zu nutzen biete für Bayern die Chance, dem öffentlichen Dienst neue Perspektiven zu schaffen. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst erfordere ein praktikables Dienstrecht. „Wir fordern von unseren Mitarbeitern mehr Leistungsbereitschaft, mehr Flexibilität und mehr Bürgernähe. Deshalb muss das Dienstrecht den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen, der Leistung honoriert, Flexibilität fördert und das Fortkommen des Mitarbeiters unterstützt“, hob Faltlhauser hervor.
Mit Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen für die Reform sicherte Faltlhauser ausdrücklich zu, dass keine Sparreform gewollt ist: „Das Volumen, das für die heutige Besoldung zur Verfügung steht, wird im Rahmen der Reform nicht verringert. Das hat die Staatsregierung schon klar signalisiert, als sie entgegen dem bundesweiten Trend die Sonderzahlung verlängert und ihr Volumen auch über das Jahr 2009 hinaus garantiert hat“, so Faltlhauser.
Als zentralen Diskussionspunkt für ein leistungsorientiertes Dienstrecht benannte Faltlhauser die Einführung von variablen, leistungsorientierten Gehaltsbestandteilen. Da die bestehenden Leistungsprämien nur einem kleinen Teil der Beamtenschaft zugute kämen, könne kaum von einer Anreizwirkung für alle Beschäftigten gesprochen werden. Nachgedacht werden müsste also über ein System von Leistungselementen, das diesen Anreiz für alle leistungswilligen Beamten gewährleistet. Gleichzeitig sollte aber auch die Sanktionierung von schlechter Leistung besser ermöglicht werden.
Diskutiert werden müsse auch, so Faltlhauser, ob es sich nicht anbietet, die Entwicklung des festen Gehalts stärker vom tatsächlichen Erfahrungszuwachs oder von der Leistung abhängig zu machen: „Immerhin stellen die im Berufsleben gewonnenen Erfahrungen einen wesentlichen Faktor für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung dar“, betonte Faltlhauser.
Als ein Beispiel für Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Dienstrechts benannte Faltlhauser das Aufstiegsverfahren: Hier sollte man darüber nachdenken, ob es nicht effektivere, weniger langwierigere Möglichkeiten gibt, den Qualitätsstandard beim Wechsel der Laufbahngruppe sicherzustellen. Auch die Forderung nach einem Ausgleich regionaler Unterschiede im Besoldungsrecht, mit der sich aktuell das Bundesverfassungsgericht befasse, sei hier zu thematisieren.
Als Beispiel für den Abbau von Überregulierung nannte Faltlhauser die mehr als 50 im Besoldungsrecht bestehenden Zulagen. Er habe bereits den Auftrag erteilt, bis Jahresende festzustellen, welche Zulagen in Bayern überhaupt noch Relevanz hätten. Im Zuge der Schaffung eines Systems der Leistungsbesoldung müsse auch die Problematik der Leistungsfeststellung gezielt unter die Lupe genommen werden: „Wenn wir weniger Regulierung und mehr Flexibilität wollen, müssen wir die Führungskompetenz in der Verwaltung deutlich stärken.“
„Es gibt kein Patentrezept für die Reform. Deshalb will die Staatsregierung gemeinsam mit den unmittelbar Betroffenen Antworten auf die verschiedenen Fragen finden. Das Symposion bildet dabei einen ersten Schritt in dem gemeinsamen, ergebnisoffenen Dialog, der in weiteren Fachhearings fortgeführt wird“, kündigte Faltlhauser abschließend an.
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