Bayern wird ein fortschrittliches Dienstrecht für seine Beamten schaffen. Zur Vorbereitung dieses Reformvorhabens hat Finanzminister Kurt Faltlhauser einen breit angelegten Dialogprozess mit Beteiligten und anerkannten Fachleuten begonnen. Den Auftakt bildete das Symposion „Kompetenzen nutzen - Perspektiven schaffen, Wege zu einem zukunftsorientierten Dienstrecht in Bayern“ am 7. Dezember 2006 in München. Namhafte Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung sowie der Spitzenorganisationen der Berufsverbände und Gewerkschaften legten ihre Erfahrungen und Vorstellungen zu einer Reform des Dienstrechts der Beamten dar. In einem Tagungsband wurden nun die Redebeiträge zusammengeführt. Gesammelt ergeben sie ein hoch informatives Bild von den Zielen, Aufgaben und Möglichkeiten einer großen Dienstrechtsreform.
Der Tagungsband enthält neben der Eröffnungsrede des Finanzministers folgende Beiträge:
Reformüberlegungen des Bundes
von Johann Hahlen, Staatssekretär des Bundesinnenministeriums
Leistungsbezahlungssysteme in der Privatwirtschaft und ihre Übertragbarkeit auf den öffentlichen Dienst
von Michael H. Kramarsch, Deutschlandchef der Unternehmensberatung Towers Perrin
Leistungsfeststellung und -bewertung
von Dirk Jost, Leiter des Geschäftsbereichs Personal bei der E.ON Energie AG
Flexible Laufbahngestaltungen
von Prof. Dr. Peter M. Huber, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie der Ludwig-Maximilians-Universität München
Das neue Arbeits- und Tarifrecht der kommunalen Arbeitnehmer - Auswirkungen für ein Dienstrecht der Beamten aus Sicht der kommunalen Arbeitgeber
von Dr. Armin Augat, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbands Bayern;
Rolf Habermann, Bayerischer Beamtenbund
Christiane Voigt, Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Bayern
Horst Böhm, Bayerischer Richterverein
Der Tagungsband kann beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 22 00 03, 80535 München, angefordert oder auf dessen Internetseite unter der Adresse www.stmf.bayern.de in der Rubrik „Öffentlicher Dienst / Dienstrechtsreform“ Aufgerufen werden.