Durch die Föderalismusreform haben die Länder im Bereich des Dienstrechts der Beamten weitgehende Gesetzgebungskompetenzen erhalten. Der Freistaat Bayern beabsichtigt, die durch die Föderalismusreform geschaffenen Gesetzgebungskompetenzen im Dienstrecht umfassend für ein eigenständiges bayerisches Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht zu nutzen. Zur Vorbereitung einer grundlegenden Dienstrechtsreform hat Bayern einen umfassenden Dialogprozess mit allen Betroffenen begonnen.
In einem eigenständigen bayerischen Dienstrecht wird auch das Laufbahnrecht flexibel gestaltet werden. Im Rahmen einer Befragungs- und Diskussionsrunde lädt das Finanzministerium zu einem Fachhearing zur Gestaltung des Laufbahnrechts in Bayern ein. Die Tagung mit Experten aus Verbänden, Verwaltung und Wissenschaft sowie Vertretern der Berufsverbände findet
am Donnerstag, den 26. April 2007, ab 09:30 Uhr,
im Landesamt für Vermessung und Geoinformation in München,
Alexandrastraße 4, Raum 402 (Soldner-Saal),
statt. Hierzu sind Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen herzlich
willkommen.
Über Ihr Kommen und Ihre Berichterstattung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Steiner
Wichtiger Hinweis:
Wegen des begrenzten Platzangebots im Sitzungssaal wird um Anmeldung bis
Mittwoch, den 25. April 2007, gebeten. Telefon: 089 2306-2367 oder E-Mail:
presse@stmf.bayern.de
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