Durch die Föderalismusreform haben die Länder im Bereich des Dienstrechts der Beamten weitgehende Gesetzgebungskompetenzen erhalten. Die neugewonnenen Gesetzgebungskompetenzen der Länder im Bereich der Besoldung, der Versorgung und des Laufbahnrechts sollen in Bayern umfassend für ein zukunftsorientiertes Dienstrecht genutzt werden. Zur Vorbereitung einer grundlegenden Dienstrechtsreform hat Bayern einen umfassenden Dialogprozess mit allen Betroffenen begonnen.
Ein Schwerpunkt der Dienstrechtsreform liegt insbesondere in einer stärkeren Leistungsorientierung der Besoldung. Im Rahmen einer Befragungs- und Diskussionsrunde lädt das Finanzministerium zu einem Fachhearing zum Thema „Leistungsbesoldung“ ein. Die Tagung mit Experten aus Verbänden, Verwaltung und Wissenschaft findet
am Dienstag, den 15. Mai 2007, ab 09:30 Uhr,
im Landesamt für Vermessung und Geoinformation,
Alexandrastraße 4, 80538 München, Raum 402 (Soldner-Saal),
statt. Hierzu sind Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen herzlich willkommen.
Über Ihr Kommen und Ihre Berichterstattung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Steiner
Wichtiger Hinweis:
Wegen des begrenzten Platzangebots im Sitzungssaal wird um Anmeldung bis Montag,
den 14. Mai 2007, gebeten. Telefon: 089 2306-2367 oder E-Mail:
presse@stmf.bayern.de
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