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Was ist neu?

Das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern nimmt erhebliche Änderungen am geltenden Status-, Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht vor. Bundesweit große Beachtung findet die Einführung der Leistungslaufbahn anstelle der bisherigen vier Laufbahngruppen. Die modulare Qualifizierung löst den (Verwendungs-)Aufstieg ab. Im Besoldungsrecht wird beispielsweise das Besoldungsdienstalter abgeschafft.

Um Missverständnisse und Unklarheiten möglichst bereits im Ansatz zu vermeiden, werden auf den folgenden Seiten die wichtigsten Änderungen im Statusrecht, im Laufbahnrecht, im Besoldungsrecht und im Versorgungsrecht überblicksweise dargestellt.