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Das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern nimmt erhebliche Änderungen am
geltenden Status-, Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht vor. Bundesweit
große Beachtung findet die Einführung der Leistungslaufbahn anstelle der
bisherigen vier Laufbahngruppen. Die modulare Qualifizierung löst den
(Verwendungs-)Aufstieg ab. Im Besoldungsrecht wird beispielsweise das
Besoldungsdienstalter abgeschafft.
Um Missverständnisse und Unklarheiten möglichst bereits im Ansatz zu
vermeiden, werden auf den folgenden Seiten die wichtigsten Änderungen im
Statusrecht, im
Laufbahnrecht, im
Besoldungsrecht und im
Versorgungsrecht überblicksweise
dargestellt.