„Bayern betritt Neuland mit seinem Gesetz zum Neuen Dienstrecht - so weit ist bisher kein anderes Land gegangen!“ erklärte Finanzminister Georg Fahrenschon am Donnerstag (4.2.) in München zur Einbringung des Entwurfs des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in den Bayerischen Landtag. „Auf der Basis der Kompetenz, die wir seit der Föderalismusreform I für die Besoldung, Versorgung und das Laufbahnrecht haben, setzen wir uns an die Spitze der Länder und verschaffen uns einen entscheidenden Vorteil im Wettbewerb!“
Im Mittelpunkt des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht stehen eine neue leistungsorientierte Laufbahn mit besseren Karrieremöglichkeiten für Leistungsträger, geänderte Besoldungsstrukturen und die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze im Gleichklang mit dem Rentenrecht um zwei Jahre auf 67 Lebensjahre. Besonders hervorzuheben sei die breite Zustimmung, mit der die Spitzenverbände das Gesetz angenommen haben. Sie hätten die Entstehung des Gesetzes engagiert und zwar kritisch und konstruktiv begleitet. Auch bundesweit habe das Gesetz schon viel Beachtung gefunden.
„Für jeden Unternehmer ist eine schnelle und leistungsfähige Verwaltung ein wichtiger Standortfaktor, für jeden Bürger ist ein moderner und motivierter öffentlicher Dienst ein Stück Lebensqualität. Mit dem Neuen Dienstrecht gewährleisten wir beides. Davon profitieren die Beamtinnen und Beamten ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger Bayerns! Ich freue mich darüber, dass der vorliegende Gesetzentwurf schon jetzt bei allen Fraktionen in seiner Zielrichtung auf breite Zustimmung stößt!“ so Fahrenschon abschließend.