„Unsere Beschäftigten setzen sich Tag für Tag nach besten Kräften und mit herausragendem Engagement für unseren Staat und seine Bürger ein. Der öffentliche Dienst ist völlig unumstritten eine tragende Säule unseres Gemeinwesens!“, betonte Finanzminister Georg Fahrenschon vor dem Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes am Donnerstag (17.6.) in München: „Ich traue aber auch dem öffentlichen Dienst eine weitere Leistungs- und Effizienzsteigerung durch das Neue Dienstrecht in Bayern zu - daher ist es richtig, dass wir den gemeinsam erarbeiteten dienstrechtlichen Rahmen in Kraft setzen!“
„Das Neue Dienstrecht stärkt das Leistungsprinzip massiv und trägt damit zur Effektivitätssteigerung der Verwaltung bei. Eine schnelle und leistungsfähige Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor für jeden Unternehmer. Für die Bürgerinnen und Bürger ist eine gut funktionierende Verwaltung ein Stück Lebensqualität. Damit verschaffen wir uns einen weiteren Vorteil im Wettbewerb um Unternehmen, Arbeitsplätze und Arbeitskräfte.“, begründete der Finanzminister die Notwendigkeit des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern.
Um den Leistungsgedanken noch stärker zur Geltung zu bringen und die Fortkommensmöglichkeiten für Leistungsträger zu verbessern, seien im Entwurf des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht verschiedene Instrumente verankert worden. Fahrenschon stellte allerdings gleichzeitig klar, dass Leistung bereits eine prägende Konstante des öffentlichen Dienstes in Bayern sei: „Der öffentlich Bedienstete arbeitet für das Gemeinwohl und übernimmt Verantwortung für schwerste Entscheidungen. Wir brauchen Menschen, die sich für unser Gemeinwesen einsetzen.“.
Fahrenschon bekräftigte, dass er uneingeschränkt zu den Maßnahmen stehe, die in den letzten Jahren für die Beamten ergriffen worden seien: „Trotz des unheilvollen Dreiklangs aus Finanzmarktkrise, Wirtschaftskrise und Eurokrise haben wir die Reduzierung der Arbeitszeit, die Verlängerung der Altersteilzeit und die Bezügeerhöhung im besten gegenseitigen Einvernehmen mit den Beschäftigten umgesetzt. Vor diesem Hintergrund gilt es jetzt auch das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen und den gesetzlichen Rahmen zu schaffen.“ Respekt zollte Fahrenschon dem Bayerischen Beamtenbund für deren Einsatz in den letzten Jahren bei der Erarbeitung des Neuen Dienstrechts, das mit seiner Verabschiedung Maßstäbe in Deutschland setzen werde.
Die Anwendung des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht könne aber nicht vollständig von der wirtschaftlichen Situation abgekoppelt werden, so Fahrenschon. Das Umsetzungstempo und die Ausgestaltung der Ausbaustufen müsse deshalb in diesem Licht betrachtet werden, wobei eine ganz wesentliche Ausbaustufe, die Schaffung neuer Beförderungsämter im Schulbereich, ja bereits vorgenommen wurde. Fahrenschon: „Wie weiter vorgegangen werden kann, möchte ich mit dem Bayerischen Beamtenbund, insbesondere mit seinem Vorsitzenden Herrn Habermann, in der gleichen vertrauensvollen Zusammenarbeit wie bisher besprechen.“