„Wir haben es geschafft“ zeigte sich Finanzminister Georg Fahrenschon sehr erfreut zum heutigen (14.7.) Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags. Das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern kann damit wie geplant zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. „Ein mehrjähriger Diskussions- und Abstimmungsprozess hat heute seinen erfolgreichen Abschluss gefunden. Zum 1. Januar nächsten Jahres bekommen die bayerischen Beamtinnen und Beamten ihr Neues Dienstrecht.“
Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf seit Anfang Februar 2010 beraten. Finanzminister Georg Fahrenschon dankte den Abgeordneten, den Berichterstattern in den Ausschüssen und vor allem der Vorsitzenden des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Frau Ingrid Heckner, MdL, für ihre außerordentlich effiziente Arbeit: „Das war Maßarbeit im Akkord.“ Das zweite Halbjahr 2010 wird nun zur EDV-mäßigen Umsetzung und zur Personalschulung genutzt.
„Für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen einen engagierten und motivierten öffentlichen Dienst, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkrete Leistungsanreize und für den Freistaat Bayern alle Instrumente moderner Personal- und Verwaltungsführung - das sind die Ziele des Neuen Dienstrechts in Bayern“, so Finanzminister Georg Fahrenschon. „Die Schärfung des Leistungsprinzips und die Flexibilisierung der Karrieremöglichkeiten sind die beiden zentralen Mittel, mit denen wir dies erreichen wollen“, so Finanzminister Georg Fahrenschon weiter.
Vor allem im Laufbahnrecht sind mit der Einführung der Leistungslaufbahn und der Abschaffung der Laufbahngruppen fundamentale Änderungen vorgesehen. Das Staatsministerium der Finanzen hat deshalb einen eigenen Internet-Auftritt zum Neuen Dienstrecht in Bayern konzipiert: www.dienstrecht.bayern.de. Damit sollen allen bayerischen Beamtinnen und Beamten und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die zahlreichen Neuerungen im Beamtenrecht schnell und einfach vorgestellt werden.